... und plötzlich steht die Polizei vor der Tür

von Gudrun Christensen
Es passiert in den besten Familien: die Polizei steht vor der Ihrer Tür und fragt, ob sie Ihr Auto mal sehen kann. Jemand habe beobachtet, wie mit diesem Auto beim Ausparken ein anderes Auto angefahren wurde und es dann weggefahren sei.
Ein Schock und der Mensch neigt dann dazu, sich mit vielen Worten zu verteidigen. Falsch, großer Fehler!
Richtig ist: der Polizei zwar das Fahrzeug zeigen, zur Sache aber nichts sagen und sich umgehend um anwaltliche Beratung kümmern.
Neben dem strafrechtlichen Vorwurf des „unerlaubten Entfernens vom Unfallort“ geht es nämlich um viel mehr.
Es besteht die Gefahr der Anordnung einer Fahrtenbuchauflage.
Die Kommunikation mit Ihrem Haftpflichtversicherer will gut durchdacht sein, wollen Sie Regresse vermeiden und nicht am Ende persönlich für den Schaden haften.
Werden Sie wegen Unfallflucht verurteilt oder auch nur das Ermittlungsverfahren unter Auflage eingestellt, droht wiederum ein Rückgriff des Versicherers. Selbst Ihre Rechtschutzversicherung wird Schwierigkeiten machen, wenn Sie am Ende verurteilt werden. Und letztlich kommt am Ende vielleicht auch noch die sogenannte Fahrerlaubnisbehörde (Straßenverkehrsamt) und zweifelt aufgrund des ganzen Ablaufs an Ihrer Fahreignung.
Deshalb sollten Sie zur Vermeidung massiver Nachteile von Anfang an fachkundige anwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen.




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