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Kann ich einfach mit meinem Kind umziehen?

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Aktualisiert: vor 3 Stunden

Bei getrenntlebenden gemeinsam sorgeberechtigten Eltern bedarf jeder Umzug des betreuenden Elternteils der Zustimmung des anderen Elternteils.

Können sich die Eltern nicht einigen, ist eine Entscheidung des Familiengerichts geboten. Das Gericht klärt dann, bei welchem Elternteil das Kind dauerhaft leben soll. Über dieses sogenannte Aufenthaltsbestimmungsrecht hatte das OLG Koblenz (13 UF 117/23) am 31.08.2023 zu entscheiden. Das Gericht stellte in dieser Entscheidung heraus, dass das Familiengericht nicht die Motive des umzugswilligen Elternteils zu prüfen habe, sondern allein, wie sich der Umzug auf das Kindeswohl auswirke. In dem Fall zog die Kindesmutter mit der fast fünfjährigen Tochter rund 500 km vom Wohnort des Kindesvaters weg. Das gemeinsame Kind hatte eine sehr gute Bindung zu beiden Elternteilen. Der Kontakt zum Kindesvater wurde durch den Umzug zeitlich sehr stark eingeschränkt und war nur noch unter erschwerten Umständen möglich, was sich letztlich negativ auf die Qualität der Beziehung zum Kindesvater auswirkte. Letztlich war der Umzug der Kindesmutter nur vom Wunsch in ihre Heimat zurückzukehren, getragen. Berufliche Vorteile für die Kindesmutter waren mit dem Umzug nicht verbunden. Sie stellte damit ihre Interessen über die des Kindes, insbesondere im Hinblick auf den väterlichen Kontakt. Da gegen die Erziehungseignung des Kindesvaters keine Bedenken bestanden, wurde ihm das Aufenthaltsbestimmungsrecht übertragen.

Oberster Maßstab bei der Entscheidung über das Aufenthaltsbestimmungsrecht ist stets das Kindeswohl. Um mehrere Wohnsitzwechsel des Kindes zu vermeiden, sollte frühzeitig eine Auseinandersetzung mit dem anderen Elternteil stattfinden und sofern erforderlich eine familiengerichtliche Entscheidung herbeigeführt werden.

Dies gilt auch im Falle der Alleinsorge. Der Elternteil, der die alleinige Sorge ausübt, kann zwar grundsätzlich über die Belange des Kindes ohne die Zustimmung des anderen nicht sorgeberechtigten Elternteils entscheiden. Einschränkungen ergeben sich dennoch, sobald die Belange des Kindes durch Entscheidungen des sorgeberechtigten Elternteils missachtet werden. Dies kann zum Beispiel durch einen Umzug geschehen.


Beitrag von Sylvia Ottens

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