von Gudrun Christensen
Jeder Fahranfänger erhält seine Fahrerlaubnis bzw. die sogenannte Prüfbescheinigung (so heißt der Führerschein bei begleitetem Fahren) auf Probe. Die Probezeit beträgt zwei Jahre. Während dieser Zeit werden Verkehrsverstöße schärfer geahndet als danach. Ein schwerwiegender Verstoß, auch A-Verstoß genannt (z.B. Rotlichtverstoß, Geschwindigkeitsüberschreitung ab 21 km/h etc.) oder zwei weniger schwerwiegende Verstöße, auch B-Verstöße genannt (z.B. Kennzeichenmissbrauch, geringere Geschwindigkeitsüberschreitung etc.) haben zur Folge, dass gegen den Inhaber der Fahrerlaubnis auf Probe die Teilnahme an einem Aufbauseminar angeordnet wird. Ihm wird zur Teilnahme eine Frist gesetzt. Wird diese nicht eingehalten, wird die Fahrerlaubnis entzogen. Der Verstoß hat zusätzlich eine Verlängerung der Probezeit um zwei Jahre zur Folge. Bei einem weiteren schwerwiegenden Verstoß oder zwei weiteren weniger schwerwiegenden Verstößen nach Teilnahme an dem Aufbauseminar erfolgt eine Verwarnung und es wird nahegelegt, innerhalb von zwei Monaten an einer verkehrspsychologischen Beratung teilzunehmen. Kommt es nach Ablauf dieser Frist zu erneuten Verstößen, wird die Fahrerlaubnis entzogen. Dafür ist unerheblich, ob man an der psychologischen Beratung teilgenommen hat oder nicht, da diese Teilnahme freiwillig ist.
Die Führerscheinstelle entscheidet dabei nicht selbst, ob sie einen Verstoß annimmt, sondern ist an rechtskräftige Entscheidungen der Bußgeldbehörde oder des Gerichts gebunden. Man kann also gegenüber der Führerscheinstelle nicht argumentieren, man habe z.B. den Rotlichtverstoß nicht begangen, wenn es einen rechtskräftigen Bußgeldbescheid gibt. Es ist also wichtig, sich gegen den Vorwurf, wenn man ihn für unberechtigt hält, im Bußgeldverfahren oder im Strafverfahren zu wehren.
Solange ein Bußgeldbescheid nicht rechtskräftig ist, kann das Aufbauseminar nicht angeordnet werden und die zweite Eskalationsstufe greift erst nach der Teilnahme am Seminar. Auch aus diesem Grund sollte man immer prüfen lassen, ob sich ein Einspruch lohnt, alleine schon, um Zeit zu gewinnen.
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