- Die Gerichts- und Anwaltskosten werden minimiert.
Wenn Sie einen versierten Mitarbeiter haben, der sich in den Verfahrensvorschriften auskennt, benötigen Sie auch bei Streitwerten über 5.000 EUR keinen Rechtsanwalt, da der Anwaltszwang im Mahnverfahren nicht gilt.
- Das MB-Verfahren führt zu einem schnellen Titel und zu schneller Zwangsvollstreckungsmöglichkeit.
- Das bringt Ihnen Vorteile in den Fällen, in denen mit einem Widerspruch des Schuldners nicht zu rechnen ist.
- Im Fall der Nichtbeitreibbarkeit Ihrer Geldforderung können Sie so Ihren Schaden begrenzen.