Forderungen können sowohl durch Mahnbescheid als auch durch Klage gerichtlich geltend gemacht werden.
Wir empfehlen die Geltendmachung von Forderungen durch Mahn- und Vollstreckungsbescheid, PC-gestützt bei Gericht und Rechtsanwalt:
- bei säumigen Schuldnern unbestrittener Geldforderungen (Ist mit einem Widerspruch zu rechnen, dann sollte besser davon abgesehen werden, das Mahnverfahren zu betreiben, sondern sofort geklagt werden).
- bei Massenabrechnungen z.B. Arzt-, Zahnarzt-, Tierarztrechnungen, Versicherungsprämien, Handwerkerrechnungen aller Art etc.