Ein Mahnbescheid kann auch ohne einen Rechtsanwalt beantragt werden. Das gilt auch für den Vollstreckungsbescheid und die Vollstreckung selbst. Es gilt nämlich nicht der Anwaltszwang.
Dennoch ist davor zu warnen, wenn das Verfahren nicht bekannt ist. Es ist nämlich stark formalisiert und führt zu häufigen Rückfragen und Zeitverzögerungen, wenn das Verfahren nicht beherrscht wird. Der mit dem MB-Verfahren verbundene Vorteil geht dann wieder verloren.
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