Erleidet einer Ihrer Mitarbeiter (Arbeiter, Angestellter oder Azubi) privat oder während der Arbeit einen Verkehrsunfall oder einen anderweitigen Unfall und wird der Mitarbeiter verletzt, so ist in der Regel für die Zeit der Arbeitsunfähigkeit, längstens für 6 Wochen, das Entgelt fortzuzahlen.

Ist der Unfall von einem anderen verschuldet, dann steht Ihnen für die Entgeltfortzahlung Schadensersatz zu. Der Anspruch auf Erstattung geht ohne weiteres Zutun mit der Entgeltfortzahlung auf Sie über (§ 6 EntFG).

Der Anspruch richtet sich gegen den Verursacher, bei Verkehrsunfällen auch gegen die Kfz-Haftpflichtversicherung des Verursachers.

In der Regel ist Verschulden des Verursachers erforderlich (z.B. §§ 823 ff BGB). Bei Verkehrsunfällen mit einem Kfz ist ein Verschulden nicht unbedingt ausreichend oder erforderlich für vollen Schadensersatz, da es auch auf die Betriebsgefahr, die mit dem Kfz verbunden ist, ankommt.

Erstattungspflichtig sind alle Lohn- und Gehaltszahlungen und zwar brutto, also einschließlich Steuern und Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung.

Neben dem Gehaltsanspruch für die Tage der Arbeitsunfähigkeit sind also anteilig auch zu erstatten:

soweit sie auf den Zeitraum der Arbeitsunfähigkeit entfallen.

Es kommen hinzu:

Kein Erstattungsanspruch besteht für Beiträge zur Berufsgenossenschaft.

Das Urlaubsentgelt ergibt sich aus Jahresverdienst x Urlaubstage : 365.

Für Urlaubsentgelt, Urlaubsgeld, Weihnachtsgeld und Zuschuss gilt folgende Formel zur Berechnung des erstattungspflichtigen Anteils:

(Summe brutto + AG-Anteile) x Krankheitskalendertage
Jahrestage – (Urlaubstage + Freistellungstage)

 

Beispiel mit 10 Kalendertage Ausfall:

 

Voraussetzungen:

Monatsgehalt, brutto

1.600,00 €

Urlaubsentgeld pro Jahr
(6 Wochen Urlaub)

2.400,00 €

Jahresurlaubsgeld
(1/2 Monatsbruttogehalt)

800,00 €

Weihnachtsgeld, brutto

1.600,00 €

   

Krankheitstage in Kalendertagen

10 Kalendertage

Urlaubstage in Arbeitstagen

30 Arbeitstage

Freistellungstage (z.B. Hausfrauentage)

2 Arbeitstage

RV = 19,1
KV = 13,4
AV = 6,5
PV = 1,7

d.h. Arbeitgeberanteil zur Sozialversicherung ist = 20,35 %

 

Berechnung:

Gehalt für 10 Kalendertage

1600x 10 / 30

533,33 €

Dazu Arbeitgeberanteil SV

20,35 %

108,53 €

     

Urlaubsentgelt, brutto

2.400,00

Urlaubsgeld, brutto

800,00

 

Weihnachtsgeld, brutto

1.600,00

 

20,35 % auf Summe 4800

976,80

 

Zusammen

5.776,80

 

5776,8 x 10 : 365-(30+2)

 

173,48 €

Zu ersetzen

 

815,34 €