Forderungen können sowohl durch Mahnbescheid als auch durch Klage gerichtlich geltend gemacht werden.
Wir empfehlen die Geltendmachung von Forderungen durch Mahn- und Vollstreckunsbescheid, PC-gestützt bei Gericht und Rechtsanwalt bei:
- säumigen Schuldnern unbestrittener Geldforderungen (Ist mit einem Widerspruch zu rechnen, dann sollte besser davon abgesehen werden, das Mahnverfahren zu betreiben, sondern sofort geklagt werden.)
- Massenabrechnungen z.B. Arzt-, Zahnarzt-, Tierarztrechnungen, Versicherungsprämien, Handwerkerrechnungen aller Art etc.
- allen Geldforderungen bis 600,00 EURO. (Sie umgehen damit das einer Klage bei geringen Streitwerten zwingend vorgeschaltete Schiedsverfahren.)
Vorausgesetzt wird Fälligkeit und eine Mahnung.
Vorteile des MB-Verfahrens:
- Gerichts- und Anwaltskosten werden minimiert
- Schneller Titel und schnelle Zwangsvollstreckung
- Im Fall der Nichtbeitreibbarkeit zur Schadensbegrenzung
Wir sichern durch entsprechende Software und qualifiziertes Personal schnelle Bearbeitung und effektive Zwangsvollstreckung z.B. in Bankkonto, Grundbesitz, Arbeitsentgelt und Steuererstattungsansprüche etc. zu.