Forderungen können sowohl durch Mahnbescheid als auch durch Klage gerichtlich geltend gemacht werden.

Wir empfehlen die Geltendmachung von Forderungen durch Mahn- und Vollstreckunsbescheid, PC-gestützt bei Gericht und Rechtsanwalt bei:

Vorausgesetzt wird Fälligkeit und eine Mahnung.

Vorteile des MB-Verfahrens:

Wir sichern durch entsprechende Software und qualifiziertes Personal schnelle Bearbeitung und effektive Zwangsvollstreckung z.B. in Bankkonto, Grundbesitz, Arbeitsentgelt und Steuererstattungsansprüche etc. zu.