Forderungen können sowohl durch Mahnbescheid als auch durch Klage gerichtlich geltend gemacht werden.
Wir empfehlen die Geltendmachung von Forderungen durch Mahn- und Vollstreckungsbescheid, PC-gestützt bei Gericht und Rechtsanwalt:
Vorausgesetzt wird Fälligkeit und eine Mahnung.
Vorteile des MB-Verfahrens:
Wir sichern durch entsprechende Software und qualifiziertes Personal schnelle Bearbeitung und effektive Zwangsvollstreckung z.B. in Bankkonto, Grundbesitz, Arbeitsentgelt und Steuererstattungsansprüche etc. zu.