HARALD
RIEGER
Rechtsanwalt seit 1996
-Fachanwalt für
Familienrecht-
zuständig für das Familienrecht, das Erbrecht und das Arbeitsrecht
Mitglied
des Dt. Familiengerichtstages
der Ausschüsse
Familienrecht und RVG im Kölner Anwalt Verein
Mitherausgeber "Infobrief
Unterhaltsrecht",
Deutscher Anwalt Verlag, Bonn |