Der Antrag ist zu richten an das örtliche Ordnungsamt. Das Antragsformular können Sie sich dort vorweg beschaffen.

Es ist zweckmäßig, den Antrag 3 Monate vor Ablauf der Sperrfrist einzureichen.

Dem Antrag beizufügen sind:

Die Führerscheinerlaubnisbehörde ordnet u.U. die Vorlage eines medizinisch-psychologischen Gutachtens an (regelmäßig bei Entzug wegen Trunkenheitsfahrt ab 1,6 Promille, bei wiederholter Verurteilung wegen Alkoholdelikten ab 1,1 Promille).

Liegt der Entzug der Fahrerlaubnis – gerechnet ab Beschlagnahme oder Sicherstellung - länger als 2 Jahre zurück, muss eine neue Fahrerlaubnisprüfung abgelegt werden.