Der Antrag ist zu richten an das örtliche Ordnungsamt. Das Antragsformular können Sie sich dort vorweg beschaffen.
Es ist zweckmäßig, den Antrag 3 Monate vor Ablauf der Sperrfrist einzureichen.
Dem Antrag beizufügen sind:
Die Führerscheinerlaubnisbehörde ordnet u.U. die Vorlage eines medizinisch-psychologischen Gutachtens an (regelmäßig bei Entzug wegen Trunkenheitsfahrt ab 1,6 Promille, bei wiederholter Verurteilung wegen Alkoholdelikten ab 1,1 Promille).
Liegt der Entzug der Fahrerlaubnis – gerechnet ab Beschlagnahme oder Sicherstellung - länger als 2 Jahre zurück, muss eine neue Fahrerlaubnisprüfung abgelegt werden.