Worauf Sie achten sollten:
Einigen Versicherungen fällt immer wieder etwas ein, um die Schadensregulierung zu verzögern. Versierten Anwälten sind diese "schwarzen Schafe" bekannt.
Sehr häufig sind folgende Begründungen, mit denen die Regulierung verzögert wird:
Richtig ist:
Spätestens nach 6 Wochen muss gezahlt werden.
Richtig ist:
Die Schadensfeststellung ist Ihre Sache. Sie können sich dabei eines
Sachverständigen bedienen. Dessen Kosten muss die Versicherung bezahlen,
jedenfalls dann, wenn der Schaden über 600,- EUR liegt. Die Vorlage einer
Reparaturrechnung ist nicht erforderlich. Sie können auch selbst reparieren
und haben trotzdem Anspruch auf vollen Ersatz der vom SV geschätzten
Reparaturkosten.
Richtig ist:
Die Versicherung muss die Kosten des Rechtsanwaltes bezahlen.
Richtig ist:
Die Versicherung muss für die Gutachterkosten einstehen, auch dann, wenn
das Gutachten falsch ist. Etwas anderes gilt nur dann, wenn Sie den Gutachter
falsch informieren (z.B. eine falsche Kilometerleistung angeben), den SV falsch
auswählen (Beispiel: Sie lassen das Schadensgutachten von einem Bausachverständigen
erstellen) oder wenn Sie den Sachverständigen nicht überwacht haben
(Beispiel: Der SV besichtigt in der Werkstatt ein anderes Auto).
Richtig ist:
Der von dem SV festgestellte Restwert ist maßgebend. Restwertangebote
gewerblicher Aufkäufer sind unmaßgeblich.
Richtig ist:
Auch mit geringen Verletzungen, z.B. HWS-Schleudertrauma, kann man Autofahren.
Weiter: Handelt es sich bei dem beschädigten Fahrzeug um das der Familie, kommt es auf die Verletzungen des Eigentümers überhaupt nicht an, weil das Fahrzeug auch den anderen Familienangehörigen nicht zur Verfügung steht.
Richtig ist:
Verzögerungen bei der Reparatur gehen auf das Konto der Versicherung. Auch
hier gilt: nur bei eigenem Auswahl- oder Überwachungsverschulden darf gekürzt
werden. Lassen Sie sich auf solche Taktiken nicht ein. Ziehen Sie Ihren Anwalt
zu Rate. Maßgeblich ist der örtliche Markt. Das gilt jedenfalls dann,
wenn zu diesem Restwert veräußert ist, bevor der Versicherer ein
höheres Angebot übermittelt.