Regelmäßig führen zum Fahrverbot:

Der Richter kann von der Verhängung eines Regelfahrverbotes aber absehen, wenn er feststellt, dass kein grober oder beharrlicher Verstoß (z.B. Augenblicksversagen bei unübersichtlicher Ampel) vorliegt.

Außerdem kann ein Fahrverbot auch verhängt werden bei allen sonst groben oder beharrlichen Verletzungen von Pflichten als Kraftfahrzeugfahrer.

Ein Fahrverbot kann auch bei Fahrerflucht und geringem Schaden (bis 1250 EURO) in Betracht kommen.

Ein Fahrverbot kann für längstens 3 Monate angeordnet werden und ist vom Führerscheinentzug zu unterscheiden.

 

Zur Entziehung der Fahrerlaubnis kommt es insbesondere bei: