Allgemein gilt:
Unterdrücken Sie schlechtes
Gewissen und reagieren Sie nie aggressiv, sondern freundlich und kooperativ.
Am besten Sie steigen nach dem Anhalten sofort aus, stellen sich vor und warten
auf die Fragen der Polizeibeamten. Er tut nur seinen Job und wird sich Ihrem
Verhalten anpassen.
Es bestehen folgende Pflichten:
- Die Aufforderung anzuhalten müssen Sie beachten.
Auf Missachtung der Aufforderung gibt es 100,00 DM Buße und 3 Punkte.
- Auch der Aufforderung auszusteigen, müssen Sie
Folge zu leisten.
- Die Kontrolle des Führerscheins, der Fahrzeugpapiere,
des Verbandskastens und des Warndreiecks ist zu dulden. Bei Missachtung droht
Verwarnungsgeld bis 30,00 DM.
Findet eine Alkoholüberprüfung statt:
- können Sie die Auskunft auf die Frage verweigern,
ob Alkohol getrunken wurde,
- brauchen Sie nicht zu "pusten",
- müssen Sie eine angeordnete Blutprobe dulden,
- schulden Sie aber keine weitere Mitwirkung, z. B. Drehen
um die eigene Achse, Nase-Finger-Probe etc.
- Machen Sie nie Angaben zur Sache, insbesondere auch
nicht zum Alkoholgenuss und zwar weder zur Menge noch Zeit des Trinken; behaupten
Sie auch keinen Nachtrunk. Schweigen Sie statt dessen.