Leistungen der Unfallversicherung:

Neben ihren Aufgaben im Bereich der Unfallvorsorge erbringen die Berufsgenossenschaften als Träger der Unfallversicherung im Versicherungsfall, d.h. Arbeitsunfall oder Berufserkrankung, Leistungen, die für den Betroffenen von besonderer Bedeutung sind, da sie eine hohe Wirksamkeit haben und zudem über Leistungen anderer Sozialversicherungsträger hinausgehen. Von daher sollte stets geprüft werden, ob im Versicherungsfall (Arbeitsunfall oder Berufserkrankung) welche Leistungen der Berufsgenossenschaft in Anspruch genommen werden können.

In Betracht kommen hierbei folgende: