Leistungen der Unfallversicherung:
Neben ihren Aufgaben im Bereich der Unfallvorsorge erbringen die Berufsgenossenschaften als Träger der Unfallversicherung im Versicherungsfall, d.h. Arbeitsunfall oder Berufserkrankung, Leistungen, die für den Betroffenen von besonderer Bedeutung sind, da sie eine hohe Wirksamkeit haben und zudem über Leistungen anderer Sozialversicherungsträger hinausgehen. Von daher sollte stets geprüft werden, ob im Versicherungsfall (Arbeitsunfall oder Berufserkrankung) welche Leistungen der Berufsgenossenschaft in Anspruch genommen werden können.
In Betracht kommen hierbei folgende:
- Heilbehandlung durch Ärzte, Zahnärzte oder Krankenhäuser. Diese Behandlung kann nur durch bestimmte Ärzte erbracht werden. Insoweit wird die Freiheit der Arztwahl eingeschränkt. Demgegenüber steht jedoch der Vorteil, dass beispielsweise gerade BG-Unfallkliniken einen besonders guten Ruf haben.
- Heil- und Hilfsmittel ohne Begrenzung auf Festbeträge.
- Pflegegeld wenn Hilflosigkeit eingetreten ist mit der Folge, dass die gewöhnlichen und regelmäßig wiederkehrenden Verrichtungen im Laufe des täglichen Lebens in erheblichem Umfang nicht ausgeübt werden können.
- Verletztengeld. Dieses entspricht dem Krankengeld.
- Verletztenrente. Diese wird gewährt, wenn die Erwerbsunfähigkeit über die 26. Woche nach dem Versicherungsfall mindestens 20% beträgt.
- Leistung an Hinterbliebenden in Form von Witwen-, Witwer- und Waisenrente sowie Sterbegeld und Überführungskosten
- Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben sowie Leistungen zur Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft, wie Reha-Maßnahmen, Umschulungs- und Ausbildungsmaßnahmen. Hinzu kommen noch die Gewährung von Kraftfahrzeughilfe, Wohnungshilfe, Haushaltshilfe, Reisekosten und Transportkosten.