Unfallversicherung in besonderen Fällen

Es ist allgemein bekannt, dass alle Arbeitnehmer aufgrund ihres Beschäftigungsverhältnisses kraft Gesetzes der Unfallversicherung angehören.

Darüber hinaus sind jedoch auch zahlreiche weitere Personen von der gesetzlichen Unfallversicherung erfasst.

Besondere Aufmerksamkeit sollte man den sogenannten "Wie-Versicherten" widmen. Hierbei handelt es sich um Personen, die im Einzelfall wie ein Arbeitnehmer tätig werden. Hierbei handelt es sich um eine ernsthafte mehr oder weniger vorübergehende Tätigkeit von wirtschaftlichem Wert für das Unternehmen, die mit dem ausdrücklichen oder mutmaßlichen Willen des Unternehmers arbeitnehmerähnlich ausgeführt wird.

Beispielsfälle: