Zieht der Mieter nach Kündigung des Mietverhältnisses nicht aus, kann der Vermieter nicht zur Selbsthilfe greifen. Er ist zur Durchsetzung seines Räumungsanspruches auf einen Räumungsprozess angewiesen. Dieser stellt eine erhebliche wirtschaftliche Belastung dar.
Vom Zeitpunkt der ersten Nichtzahlung der Miete bis zum Vorliegen eines Räumungsurteiles vergehen mindestens sechs Monate. Ein Eilverfahren (Einstweilige Verfügung) ist insoweit ausgeschlossen.
Bis der Gerichtsvollzieher Räumungstermin ansetzt und durchführt, vergehen noch einmal weitere ca. zwei Monate, so dass in dieser Zeit Mietrückstände auflaufen von mindestens etwa acht Monaten.
Hinzu kommen die Verfahrenskosten aus dem Räumungsprozess für Gericht und Anwalt.
Für die durchzuführende Räumung verlangt der Gerichtsvollzieher einen Kostenvorschuss, der von der Größe der Wohnung abhängt. Dieser geht von EUR 1.500,00 bei kleineren Objekten bis zu 5.000,00 EUR für größere Wohnungen und Einfamilienhäuser aus.