Mietverträge sollten auf jeden Fall schriftlich abgeschlossen werden.

Mietverträge über Wohnraum bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform, sofern sie über mehr als ein Jahr geschlossen werden.

Dies gilt auch bei Mietverträgen mit Verwandten, Bekannten oder Mitarbeitern. Meistens reichen die allgemein erhältlichen Formulare aus, wenn diese nur sorgfältig ausgefüllt werden. Hierbei ist jedoch Folgendes zu beachten: