Allgemeines zu Kosten
Gebührentabelle für Rechtsanwalts- und Gerichtskosten

Kosten bei Mietrückständen und Zahlungsklage:

Bei allen Geldforderungen bestimmt der eingeklagte Betrag den Gegenstandswert. Dieser ist maßgebend für die Höhe der entstehenden Prozess- und Anwaltskosten. Bei einer Klage über 2.500,00 EUR können z.B. Gerichts- und Anwaltskosten in der Gesamthöhe von 1.400,00 EUR anfallen.

 

Kosten bei Mieterhöhungsklagen:

Hier ist der Gegenstandswert nur der Jahresbetrag der Erhöhung, sodass die Gerichts- und Anwaltskosten in diesem Fall erheblich geringer ausfallen. Es entstehen allerdings wahrscheinlich recht hohe Sachverständigenkosten.

 

Kosten eines Räumungsprozesses:

Zieht der Mieter nach Kündigung des Mietverhältnisses nicht aus, kann der Vermieter nicht zur Selbsthilfe greifen. Er ist zur Durchsetzung seines Räumungsanspruches auf einen Räumungsprozess angewiesen. Dieser stellt eine erhebliche wirtschaftliche Belastung dar.Vom Zeitpunkt der ersten Nichtzahlung der Miete bis zum Vorliegen eines Räumungsurteils vergehen mindestens Monate. Bis der Gerichtsvollzieher Räumungstermin ansetzt und durchführt, vergehen noch einmal weitere zwei Monate, sodass in dieser Zeit Mietrückstände auflaufen von mindestens etwa acht Monaten.

Für die durchzuführende Räumung verlangt der Gerichtsvollzieher einen Kostenvorschuss, der von der Größe der Wohnung abhängt. Dieser beträgt bei kleineren Wohnungen 3.000,00 EUR und bei Einfamilienhäusern kann er 10.000,00 EUR bis 15.000,00 EUR erreichen.

Zur Kostenersparnis raten wir Ihnen:

Klagen Sie möglichst einen Zahlungsanspruch mit dem Räumungsanspruch zusammen ein. Zwei getrennte Prozesse sind verhältnismäßig erheblich teurer