Der Begriff "Internetscheidung" erweckt bei dem unbefangenen Leser den Eindruck, eine Scheidung könne schneller und kostengünstiger über das Internet abgewickelt werden. Bei näherem Hinsehen entpuppt sie sich jedoch als " Mogelpackung".
Der wesentliche Unterschied zwischen einer "Internetscheidung" und einer normalen Scheidung besteht darin, dass der Mandant zunächst keinen persönlichen Kontakt zu "seinem Anwalt" hat und die Informationserteilung über E-Mail erfolgt. Ob dies nun einen Vorteil darstellt, mag jeder für sich beurteilen. Anwalts- und Gerichtskosten lassen sich auf diese Art und Weise jedenfalls nicht sparen.
Der Einfachheit halber zitieren wir zu diesem Thema die Zeitschrift der "Stiftung Warentest" aus Dezember 2006:
"Internet-Scheidungen,
wie Sie manche Anwaltskanzleien für einvernehmliche Trennungen anbieten,
bringen nur selten die versprochene Kostenersparnis. Die scheidungswilligen
Partner können allenfalls Fahrtkosten sparen oder den Verdienstausfall,
den sie durch einen Termin beim Advokaten hätten. Anwaltskosten sparen
sie nicht.
Der Scheidungsantrag wird auf der Internetseite der Kanzlei ausgefüllt,
die nötigen Urkunden per Post geschickt. Für Rückfragen bleibt
der Kontakt per E-Mail oder Telefon, Beratungstermine in der Kanzlei entfallen.
Auch ohne Internet können sich die Partner bei einer einvernehmlichen Scheidung
aber auf einen Anwalt beschränken. Das Honorar ist gesetzlich geregelt
und richtet sich nach dem Streitwert der Scheidung. Es wird also nicht billiger,
wenn man seinen Anwalt nur per Mail kontaktiert.
Geschieden wird nicht im Netz, sondern noch immer vor dem Richter. Den Anwalt
lernen die Parteien meist erst am Tag der Verhandlung persönlich kennen.
Sie verzichten darauf, sich vorher ein persönliches Bild von ihm zu machen
und bekommen eine Beratung nur auf Rückfrage.
Strittige Punkte bei Sorgerechts- und Unterhaltsfragen können via E-Mail
schnell übersehen oder falsch eingeschätzt werden. Vor Gericht kann
es dann unter Umständen für eine Klärung zu spät sei, da
der Anwalt im Streitfall dort nur eine Partei vertreten darf. statt einer günstigen,
unkomplizierten Abwicklung droht dann eventuell später Ärger."