Grundsätzlich wird das gesamte Vermögen des Erblassers vererbt. Die Vererbung einzelner Gegenstände findet nicht statt. Der Erbe tritt an die Stelle des Erblassers (Gesamtrechtsnachfolge).

Neben dem Vermögen werden auch die Schulden der Erblassers vererbt.

Der Erbe haftet für Schulden mit seinem gesamten Vermögen - es besteht aber die Möglichkeit, die Haftung zu beschränken. Der Erbe muss, um dieses Ziel zu erreichen, selbst aktiv werden.