Ein Bauvertrag kann grundsätzlich formlos, d.h. auch mündlich, geschlossen werden. Aus Klarstellungs- und Beweisgründen sollte man allerdings stets die Schriftform wählen.
Folgende Punkte sollten im Bauvertrag berücksichtigt werden:
Diese Aufstellung dient der Orientierung. Sie ist selbstverständlich nicht abschließend und je nach Lage des Einzelfalls zu ergänzen.