Jeder Arbeitnehmer hat einen Rechtsanspruch auf ein schriftliches Zeugnis.

Zur äußeren Form eines Zeugnisses gilt:

Inhaltlich sind zu unterscheiden:

Für qualifizierte Zeugnisse gelten folgende Grundsätze:

In der Praxis hat sich eine spezielle Zeugnissprache entwickelt. Formulierungen, die auf den ersten Blick harmlos erscheinen, können für "Eingeweihte" ein überaus schlechtes Urteil über den Betroffenen enthalten. Hinsichtlich der zusammenfassenden Gesamtbeurteilung eines Arbeitnehmers haben die Gerichte folgende "Skala" vorgesehen:Sie/Er hat die ihr/ihm übertragenen Arbeiten

Wer mit seinem Zeugnis nicht zufrieden ist, kann beim Arbeitsgericht eine Zeugnisberichtigungsklage erheben. Auch hierfür gelten Besonderheiten, die es erforderlich machen, den Rat eines Spezialisten einzuholen.

Einen guten Überblick verschaffen: "Weuster/Scheer", Arbeitszeugnisse in Textbausteinen, Boorberg-Verlag