Arbeitgeberseitige Kündigungen von Arbeitsverhältnissen unterliegen in der Praxis erheblichen Durchsetzungsschwierigkeiten. Die schier unübersehbare Rechtsprechung trägt dazu nicht unerheblich bei. Die folgende Checkliste dient der Überprüfung, ob eine Kündigung wirksam ausgesprochen wurde. Sie hat für Arbeitgeber und Arbeitnehmer gleichermaßen Kontrollfunktion.
- Liegt überhaupt eine Kündigung vor? Was ist tatsächlich erklärt worden? Wann ist die Kündigung zugegangen? Welche Kündigungsart liegt vor? Fristlos oder fristgerecht? Ist die Schriftform eingehalten worden? Ist bei einer ordentlichen Kündigung die Kündigungsfrist eingehalten worden? Besteht allgemeiner Kündigungsschutz nach dem Kündigungsschutzgesetz? Liegen dessen Voraussetzungen vor? Greift ein besonderer Kündigungsschutz (z.B. Mutterschutz; Schwerbehindertenschutz, Betriebsratszugehörigkeit) ein?
- Ist ggf. der Betriebsrat vor Ausspruch der Kündigung ordnungsgemäß angehört worden?
Im übrigen sollte sich der Arbeitgeber vor Ausspruch der Kündigung überlegen, ob nicht andere Möglichkeiten der Beendigung des Arbeitsverhältnisses in Betracht kommen. Dazu zählen
- Auslaufen eines befristeten Arbeitsvertrages Anfechtung des Arbeitsvertrages wegen arglistiger Täuschung
- Einvernehmliche Beendigung des Arbeitsverhältnisse