Arbeitsvertrag

Die Firma ....................................................
- Arbeitgeber -

und

Herr/Frau ...................................................
- Arbeitnehmer -

schließen nachfolgenden Arbeitsvertrag:

§ 1 Probearbeitsvertrag

(1) Herr/Frau ....................., geb. am ........ , wird ab ...........für die Dauer von 6 Monaten auf Probe im Betrieb des Arbeitgebers eingestellt. Das Arbeitsverhältnis endet nach Ablauf der Befristung, ohne daß es einer Kündigung bedarf.

(2) Wird das Arbeitsverhältnis nach Ablauf von 6 Monaten weiter fortgesetzt, so gilt es als auf unbestimmte Zeit geschlossen.

(3) Der Arbeitnehmer wird als eingestellt. Er ist zu allen Arbeiten verpflichtet, die verkehrsüblich von einem verrichtet werden.

Der Arbeitgeber darf ihn auch zu anderen, seinen Vorkenntnissen entsprechenden Arbeiten einsetzen. In dringenden Fällen ist der Arbeitnehmer auch zur Leistung anderer zumutbarer Arbeit verpflichtet.

§ 2 Kündigung

(1) Während der Probezeit kann das Arbeitsverhältnis mit einer Frist von 2 Wochen gekündigt werden.

(2) Bei Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses gem. § 1 Abs. 2 dieses Vertrages kann das Arbeitsverhältnis ordentlich mit der jeweils geltenden gesetzlichen Kündigungsfrist gekündigt werden.

(3) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt unberührt. Eine fristlose Kündigung gilt für den Fall der Unwirksamkeit zugleich als fristgemäße Kündigung zum nächstzulässigen Termin.

§ 3 Arbeitsvergütung

Der Arbeitnehmer erhält eine Vergütung in Höhe von ................ € monatlich.

§ 4 Urlaub

Pro Kalenderjahr erhält der Arbeitnehmer ....... Tage Urlaub. Der Zeitpunkt des Urlaubs ist jeweils mit der Firma abzustimmen.

§ 5 Arbeitszeit

(1) Die wöchentliche Arbeitszeit beträgt ...... Stunden. Die Lage der Arbeitszeit richtet sich nach den Anforderungen der zu leistenden Arbeit und im übrigen nach den betriebsüblichen Regelungen.

(2) Der Arbeitnehmer ist verpflichtet, Mehr- und Überstunden, Nacht-/Schicht/Samstags- und Feiertagsarbeit in gesetzlich zulässigem Umfang zu leisten.

§ 6 Nebenbeschäftigung

Während der Dauer des Aushilfsarbeitsverhältnisses ist jede entgeltliche oder
unentgeltliche Beschäftigung, durch die die Arbeitsleistung des Arbeitnehmers
beeinträchtigt werden kann, unzulässig.

§ 7 Vertragsstrafe

Der Arbeitnehmer verpflichtet sich, für den Fall, daß er den Dienst nicht antritt oder das Arbeits-verhältnis unberechtigt vorzeitig löst, eine Vertragsstrafe in Höhe eines Monatsgehaltes zu zahlen.

§ 8 Abtretung

Der Arbeitnehmer tritt, sofern er durch einen Dritten schuldhaft verletzt wird, seine Schadensersatz-ansprüche in der Höhe ab, wie er Entgeltfortzahlung erhält und der Arbeitgeber zur Tragung von Sozialleistungen (Arbeitnehmer-, Arbeitgeberanteil) verpflichtet ist.

§ 9 Schlußbestimmungen

(1) Mündliche Nebenabreden zu diesem Vertrag bestehen nicht. Ergänzungen oder Vertrags-änderungen bedürfen der Schriftform.

(2) Ergänzend zu diesem Vertrag gelten die allgemeinen gesetzlichen Bestimmungen. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein, hat dies nicht die Unwirksamkeit des des gesamten Vertrages zur Folge.

 

........................, den .............

 

(Unterschriften)