Besonderheiten im Arbeitsrecht:
Zwei Fragen stellen sich für Arbeitnehmer und Arbeitgeber, wenn es zu einem
Prozess kommt:
• Wie hoch sind die anfallenden Kosten?
• Wer hat sie zu tragen?
Zur Höhe der Gerichtskosten:
Die Gerichtskosten im Arbeitsgerichtsverfahren sind gegenüber anderen zivilrechtlichen
Streitigkeiten moderat und liegen zwischen 10,- und maximal 500,- EURO. Im Verfahren
vor dem Landesarbeitsgericht oder dem Bundesarbeitsgericht wird es allerdings
erheblich teurer. Gerichtskosten entfallen ganz, wenn im Gütetermin beim
Arbeitsgericht ein Vergleich geschlossen wird.
Zur Höhe der Anwaltskosten:
Es gelten die allgemeinen Regeln der Kosten eines Zivilprozesses nach RVG. Wer
hat die Kosten zu tragen?
Hier gibt es einen wesentlichen Unterschied zum sonstigen Zivilprozess. Im Arbeitsrecht
gilt nämlich:
• 1.Instanz: Jeder trägt die Kosten des eigenen Rechtsanwalts selbst. Dies gilt auch dann, wenn man obsiegt.
• In der Berufung oder Revision gilt die allgemeine Regel: Wer verliert, zahlt.
Der Abschluss einer Rechtsschutzversicherung
für Arbeitnehmer und Arbeitgeber kann also nur dringend empfohlen werden.
In vielen Fällen besteht für den Arbeitnehmer auch die Möglichkeit,
Prozesskostenhilfe zu beantragen. Denn wer seinen Arbeitsplatz verliert, ist
in der Regel wirtschaftlich nicht in der Lage, den Prozess aus eigenen Mitteln
zu finanzieren.