Allgemeines zu Kosten
Gebührentabelle für Rechtsanwalts- und Gerichtskosten

Besonderheiten im Arbeitsrecht:

Zwei Fragen stellen sich für Arbeitnehmer und Arbeitgeber, wenn es zu einem Prozess kommt:

• Wie hoch sind die anfallenden Kosten?
• Wer hat sie zu tragen?

Zur Höhe der Gerichtskosten:
Die Gerichtskosten im Arbeitsgerichtsverfahren sind gegenüber anderen zivilrechtlichen Streitigkeiten moderat und liegen zwischen 10,- und maximal 500,- EURO. Im Verfahren vor dem Landesarbeitsgericht oder dem Bundesarbeitsgericht wird es allerdings erheblich teurer. Gerichtskosten entfallen ganz, wenn im Gütetermin beim Arbeitsgericht ein Vergleich geschlossen wird.

Zur Höhe der Anwaltskosten:
Es gelten die allgemeinen Regeln der Kosten eines Zivilprozesses nach RVG. Wer hat die Kosten zu tragen?
Hier gibt es einen wesentlichen Unterschied zum sonstigen Zivilprozess. Im Arbeitsrecht gilt nämlich:

• 1.Instanz: Jeder trägt die Kosten des eigenen Rechtsanwalts selbst. Dies gilt auch dann, wenn man obsiegt.
• In der Berufung oder Revision gilt die allgemeine Regel: Wer verliert, zahlt.

Der Abschluss einer Rechtsschutzversicherung für Arbeitnehmer und Arbeitgeber kann also nur dringend empfohlen werden.

In vielen Fällen besteht für den Arbeitnehmer auch die Möglichkeit, Prozesskostenhilfe zu beantragen. Denn wer seinen Arbeitsplatz verliert, ist in der Regel wirtschaftlich nicht in der Lage, den Prozess aus eigenen Mitteln zu finanzieren.